Klappeauf - Karlsruhe
Archiv: 09.2018
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Racial Profiling

Es ist ein enger Grat zwischen effizienter Polizeiarbeit und unzulässiger Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen. Waren es vor Jahrzehnten vor allem die „Langhaarigen“, die am häufigsten in Personenkontrollen gerieten, so spielt heute häufig die Hautfarbe eine entscheidende Rolle. So war etwa ein Schwarzer Deutscher am Bahnhof Bochum einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterzogen worden, als er abends gegen 22 Uhr seine Freundin mit dem Zug erwartete. Nach kurzer Zeit wurde er von patrouillierenden Bundespolizeibeamten um seinen Ausweis gebeten und dies damit begründet, dass er illegal eingereist sein könnte. Er fühlte sich rassistisch diskriminiert und legte Klage gegen die Bundespolizei ein. Im vergangenen August erklärte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster die Personenkontrolle am Bahnhof Bochum für rechtswidrig und unterstrich, dass die Hautfarbe grundsätzlich keine Rolle bei der Auswahl der zu kontrollierenden Person spielen darf. Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der auch den Bochumer Kläger vertreten hatte, informiert über die Praxis des Racial Profiling, ihre vielfältigen Folgen und Interventionsmöglichkeiten gegen sie. > Jubez am Kronenplatz, Karlsruhe, 19.30 Uhr

Jubez

Kronenplatz 1

76133 Karlsruhe

0721 / 1335630

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