Lange war der Paragraf 218 kein Thema mehr gewesen. „Verboten, aber straffrei“, ist der pragma-tische Kompromiss, mit dem frau zu leben können schien. Mit einem Gerichtsurteil gegen die Gy-nälologin Kristina Hänel erschien im vergangenen Jahr das Thema wieder auf dem Tablett, denn in dem Nebenparagrafen 219a hatte der Gesetzgeber mit der Liberalisierung gleichzeitig den Ärzten und Kliniken ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche verhängt. Was aber ist Information, was ist Werbung. Diese Frage wurde bislang so restriktiv beurteilt, dass von Moralwächtern kri-tischst überwacht, keine Arztpraxis sich öffentlich auf Erfahrung mit dieser Dienstleistung zu beru-fen traut. Die Ärztin Kristina Hänel hatte das Tabu gebrochen und die Strafe in der Höhe von 6000 Euro dafür kassiert. Damit hat sie aber eine Diskussion um die Streichung des umstrittenen Straf-rechts-Paragrafen ausgelöst, bei der SPD, FDP, Grüne und Linke auf der einen, die AfD und Teile der Union auf der anderen Seite stehen. Die Frauenverbände fordern auf breiter Front, dass sich Frauen in ihrer Notsituation qualifiziert informieren lassen können und der Paragraf als „Relikt aus der Nazizeit“ fällt. Das Karlsruher Frauenbündnis hat Kristina Hänel zu einer politischen Diskussion eingeladen. > Jubez am Kronenplatz, Karlsruhe, 19.30 Uhr