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Archiv: 02.2017
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NPD tut niemand (richtig) weh

Bild - NPD tut niemand (richtig) weh
Na also, da steht es doch schwarz auf weiß: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen, unmißverständlichen Worten die Verfassungsfeindlichkeit der NPD und deren nationalsozialistische Grundierung festgestellt. Damit ist die Erkenntnis sozusagen amtlich, die eigentlich jedem demokratisch gesinnten Bürger vielleicht in etwas anderen Worten schon längst zu Bewußtsein gekommen ist: Dieser unappetitliche braune Haufen steht außerhalb des demokratischen Parteienspektrums und gehört eigentlich verboten.
Das haben sich auch die Kläger gedacht, die im zweiten Anlauf versucht haben, ein Parteiverbot der NPD zu erwirken. Sie haben es bekanntlich nicht geschafft, zur Verwunderung einiger Prozessbeobachter und Kommentatoren. Die Richter des Zweiten Senats haben nämlich einstimmig entschieden, dass die NPD zu schwach ist, verboten zu werden.: "Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot als schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaates gegen seine organisierte Feinde nicht.“
Das ist eine Entscheidung für die Freiheit und gegen ein falsches Sicherheitsgefühl. Was hätte ein NPD-Verbot denn gebracht? Es hätte eine Partei auf dem absteigenden Ast getroffen, die innerhalb der rechtsextremen Szene nur noch eine Nebenrolle gespielt. Rechtsextreme und rassistische Gesinnungen kann man nicht verbieten, sie sind in unserer Gesellschaft vorhanden wie in anderen Gesellschaften auch - Wo sie virulent werden, das heißt zu strafbaren Handlungen führen, sollte den betreffenden Herrschaften mit der ganzen Härte des Gesetzes auf die Finger geklopft werden (was leider nichtimmer geschieht!).
Ansonsten sollte ein demokratisch gefestiges Gemeinwesen eine gewisse Gelassenheit zeigen gegenüber den Schwachsinnigkeiten, Wahnvorstellungen, fixen Ideen und Verschwörungstheorien am linken und rechten Rand des politischen Spektrums. Nicht ausdrücklich, aber stillschweigend hat es der bundesdeutsche Rechtsstaat zugelassen, dass die 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotene KPD in Gestalt der DKP zwölf Jahre nach dem umstrittenen Urteil wiederauferstand und weiterhin im Westen, wenn auch im demokratischen Mäntelchen, werben durfte für einen Sozialismus im Stile der SED, die den Genossen im Westen Geld und Unterstützung zukommen ließ, was aber nichts daran änderte, dass die DKP - mit Ausnahme von Bottrop – in Zeiten der sozialliberalen Koalition und auch danach auf verlorenem Posten stand. Gelassen nahm unsere Gesellschaft damals das Treiben diversen K-Gruppen hin, die zum Beispiel dem Massenmörder Mao huldigten oder allen Ernstes ihr Heil im stalinistischen Albanien des Diktators Enver Hodscha suchten. Mit einem müden Lächeln denken die ehemaligen Möchtegern-Revolutionäre, darunter auch unser sehr geehrter Ministerpräsident, an solche Jugendtorheiten zurück.
Der Radikalenerlass war ein später und wie sich erweisen sollte, untauglicher Versuch, den von einigen Linken angekündigten Marsch durch die Institutionen zu verhindern. Willy Brandt sprach später von einem politischen Fehler und Helmut Schmidt resümierte, man habe mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Nicht anderes als die Feststellung der Spatzenhaftigkeit der NPD steckt auch im weisen Urteil der Bundesverfassungsrichter. Die NPD mag ein Dreckspatz sein, es lohnt aber nicht mit der Kanone des Parteiverbots auf sie zu schießen. Im übrigen ist die Verfassungswidrigkeit dieser Partei dafür nun ein für allemal entschieden und muß nicht neu verhandelt werden. Im Falle eines Wiederstarkens der NPD wäre ein Verbotsurteil auf Basis der Entscheidung vom 17. Januar relativ schnell gesprochen. Es wird hoffentlich nicht nötig sein.
PS. Wenn ich mich nicht irre, habe ich vor einigen Jahren an dieser Stelle für ein Verbot der NPD plädiert, weil es unerträglich sei, dass eine solche Partei nach den Regeln des Parteienfinanzierungsgesetzes vom Steuerzahler alimentiert werde. Nun hat der BVG dem Gesetzgeber nahegelegt, hier zu einer Neuregelung zu kommen und verfassungswidrigen Parteien die staatlichen Finanzhilfen zu entziehen. Das macht das auf den ersten Blick nicht leicht nachvollziehbare Urteil zu einer wahrhaft salomonischen Entscheidung.