Angst vor Rhythmusstörungen´
Seit etwas über einem Jahr ist das Crazy Kong in der Karlsruher Liststraße. Seit Jahren ist das Crazy Kong bekannt für Musikkultur von unten: Hier veranstaltet der Verein Musikult e.V. im Untergeschoss Konzerte mit Bands aus der Region. Die Idee dahinter: Kultur kann sich selbst finanzieren. Der Verein, 1997 gegründet und inzwischen 30 Vollmitglieder und 120 Unterstützermitglieder stark, will keine Konkurrenz zu etablierten Clubs und kein kommerzielles Unternehmen sein. Er bringt bei seinen vereinsinternen Veranstaltungen, Proben und Sessions mehrere Musikergenerationen zusammen.
Die Vereinsmitglieder, musikbegeisterte Menschen zwischen Anfang 20 und Mitte 50 haben die Räume in der Liststraße mit der notwendigen Technik und sonstigen Infrastruktur ausgerüstet. Aber das Glück währt nicht lange:
Mit der gewerblichen Nutzung des Obergeschosses des Hauses ab Februar diesen Jahres beginnt der Konflikt, der bis heute andauert. Denn im Obergeschoss zieht ein Bordell ein, dem Verein zunächst als Nagelstudio avisiert. Der Bordellbetreiber wiederum hat mittlerweile öffentlich erklärt, auch er habe nicht gewusst, dass unten ein Konzertbetrieb mit lauter Musik stattfinde. Aktive des Vereins halten dagegen, er habe selbst schon im Februar ein lautes Konzert im Haus miterlebt, sodass er vor dem Ausbau der Räume im Obergeschoss zum Bordell durchaus wissen konnte, was auf ihn zukommt.
Mit der Eröffnung des Bordells beginnen auch die Anzeigen wegen Ruhestörung im November des Jahres wird der Konzertbetrieb fast unmöglich. Der Verein dokumentiert auf seiner Homepage sechs Konzertabbrüche und eine Konzertabsage. Allerdings ist seit Montag, 8, Dezember amtlich, dass die Lärmbelästigung durch die Live-Musuik im Rahmen des Erträglichen liegt: das zuständige Bauordnungsamt hält eine Schallobergrenze von 85 Dezibel (gemessen im Obergeschoss) für zumutbar, damit könnte der Konzertbetrieb eigentlich wie gehabt weitergehen. Gemessen wurde bislang ein Spitzenwert von höchstens 70 Dezibel. Das Bauordnungsamt legt bei seiner Schallgrenze die Arbeitstättenverordnung zugrunde.
Der Verein ist damit noch nicht aus dem Schneider: Der Bordellbetreiber könnte Zivilklage anstrengen, er könnte einen Grenzwert von 35 Dezibel durchsetzen wollen, sagt Holger Schlüter, Kassenwart von Musikult und kündigt an, das man selbst darauf auch wieder mit einer Zivilklage antworten werde. Über den jeweils aktuellen Stand der Dinge informiert der Verein täglich unter www.musikult.com